Die Bundesregierung will mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Der Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen sieht vor, das Kindergeld ab dem 01.01.2021 um monatlich 15 € pro Kind anzuheben. Damit erhielten Eltern ab diesem Zeitpunkt monatlich folgende Zahlungen:
- für das erste und zweite Kind je 219 €
- für das dritte Kind 225 €
- ab dem vierten Kind je 250 €
Die Anhebung bringt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab 2021 auf 5.460 € (pro Elternteil: 2.730 €) und des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 € (pro Elternteil: 1.464 €) mit sich.
Hinweis: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie günstiger ist. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.
Daneben plant die Bundesregierung auch Erleichterungen für alle Steuerzahler. So soll der Grundfreibetrag ab 2021 auf 9.696 € und ab 2022 auf 9.984 € ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen.
Schließlich soll die „kalte Progression“ – die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden – ausgeglichen werden.
Hinweis: Die Beratungen über das Gesetz sind noch nicht abgeschlossen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.